AGB

Inhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1

Teil A -  Allgemeine Bestimmungen.. 6

§ 1 Geltungsbereich.. 6

§ 2 Begriffsbestimmungen... 7

(11) Werktage.. 8

§ 3 Vertragsgegenstand... 9

(1) Leistungsangebot. 9

(1.2) Gegenstand der Leistungen.. 9

(2) Beratungsziel 9

(3) Charakter der Beratung.. 9

(4) Empfehlungen.. 10

(5) Veränderungen nach der Beratung... 10

(6) Eigenverantwortung des Kunden.. 10

Teil B -  Warenverkauf / Onlineshop... 10

§ 4 Vertragsschluss.. 10

(1) Onlineshop.. 10

(2) Beratungsleistungen.. 11

(3) Testware.. 11

(4) Ablehnung von Aufträgen... 11

(5) Verfügbarkeit. 11

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen.. 12

(1) Preise.. 12

(2) Zahlungsarten... 12

(3) Fälligkeit. 12

(4) Zahlungsverzug... 13

(5) Aufrechnung und Zurückbehaltung.. 13

Teil C – Beratungsleistungen.. 13

§ 6 Lieferung, Versand und Eigentumsvorbehalt. 13

(1) Liefergebiet. 13

(2) Lieferzeit. 13

(3) Teillieferungen.. 13

(4) Nichtverfügbarkeit. 14

(5) Eigentumsvorbehalt. 14

(6) Transportschäden.. 14

(7) Selbstbelieferungsvorbehalt. 14

§ 7 Beratungsleistungen... 14

(1) Leistungsumfang.. 14

(2) Beratungsziel 15

(3) Art der Beratung.. 15

(4) Keine tierärztliche oder therapeutische Leistung... 15

(5) Empfehlungen.. 16

(6) Veränderungen nach der Beratung... 16

(7) Eigenverantwortung des Kunden.. 16

(8) Beginn der Beratungsleistung... 16

(9) Ende der Beratungsleistung... 17

(10) Beratungsdokumentation.. 17

(11) Kein Anspruch auf Herausgabe einer Beratungsdokumentation.. 17

(12) Nachbetreuung und Folgeberatung... 17

(13) Dauerhafte Betreuung.. 17

§ 8 Mitwirkungspflichten und Sicherheit bei Beratungsleistungen... 18

(1) Mitwirkungspflichten des Kunden.. 18

(2) Mitwirkung während der Beratung... 18

(3) Sicherheit. 18

(4) Abbruch der Beratung... 19

(5) Vergütungsanspruch bei Abbruch... 19

(6) Verantwortung für das Pferd... 19

(7) Eignung des Pferdes.. 19

(8) Weisungsrecht während der Beratung... 20

(9) Haftung für bereitgestellte Ausrüstung.. 20

(10) Geeignete Rahmenbedingungen.. 20

(11) Hilfspersonen.. 20

(12) Eingriffe Dritter. 20

§ 9 Testware und Test-Neuware.. 20

(1) Allgemeines.. 20

(2) Begriffsbestimmungen... 21

(3) Eigentum..... 21

(4) Testdauer. 21

(5) Verlängerung... 21

(6) Umgang mit der Testware.. 21

(7) Reinigung... 22

(8) Rückgabe.. 22

(9) Verlust oder Beschädigung... 22

(10) Kauf nach der Testphase.. 22

(11) Versand... 22

(12) Rückforderung.. 23

§ 10 Termine, Anfahrt, Terminänderungen und Ausfallhonorar. 23

(1) Terminvereinbarung.. 23

(2) Mitwirkung des Kunden... 23

(3) Anfahrt. 23

(4) Terminverschiebung.. 24

(5) Absage durch den Kunden.. 24

(6) Ausfallhonorar. 24

(7) Verspätung... 24

(8) Absage durch HALLATECH... 24

Bereits geleistete Zahlungen werden, soweit keine Ersatzleistung vereinbart wird, unverzüglich erstattet. 25

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 25

(9) Höhere Gewalt. 25

(10) Ungeeignete Rahmenbedingungen... 25

(11) Witterungsbedingte Durchführung.. 25

(12) Zusätzliche Beratungen... 26

(13) Zeitüberschreitung.. 26

(14) Vertragspartner. 26

Teil D – Verbraucherrechte.. 26

§ 11 Widerrufsrecht und Rücksendungen... 26

(1) Gesetzliches Widerrufsrecht. 26

(2) Kein freiwilliges Rückgaberecht. 26

(3) Rücksendungen... 27

(4) Wertersatz.. 27

(5) Ausschluss des Widerrufsrechts.. 27

(6) Rücksendekosten.. 27

(7) Prüfung zurückgesandter Waren... 27

Teil E – Haftung und Gewährleistung... 28

§ 12 Haftung.. 28

(1) Allgemeine Haftung.. 28

(2) Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.. 28

(3) Ausschluss der Haftung... 28

(4) Keine Erfolgsgarantie.. 28

(5) Haftung für Empfehlungen... 29

(6) Tierärztliche Behandlung.. 29

(7) Haftung für Testware.. 29

(8) Gesetzliche Ausnahmen.. 29

(9) Haftung für Fremdprodukte.. 29

(10) Haftung bei Kundenanweisungen... 30

(11) Dokumentation der Beratung.. 30

(12) Haftung für das Verhalten des Pferdes.. 30

(13) Haftung für die Umsetzung der Empfehlungen... 30

§ 13 Gewährleistung und Mängelrechte.. 30

(1) Gesetzliche Gewährleistung.. 30

(2) Mängelanzeige.. 31

(3) Nacherfüllung... 31

(4) Weitere Mängelrechte.. 31

(5) Herstellergarantien... 31

(6) Ausschluss unsachgemäßer Nutzung.. 31

(7) Gebrauchte Waren.. 31

(8) Verwendung nach Beratung... 32

(9) Natürlicher Verschleiß... 32

(10) Pflegehinweise.. 32

(11) Passform..... 32

Teil F – Datenschutz und Schlussbestimmungen.. 32

§ 14 Datenschutz, Beratungsdokumentation sowie Foto- und Videoaufnahmen... 32

(1) Verarbeitung personenbezogener Daten.. 32

(2) Beratungsdokumentation.. 33

(3) Foto- und Videoaufnahmen.. 33

(4) Veröffentlichung... 33

(5) Aufbewahrung... 34

(6) Herausgabe der Beratungsdokumentation.. 34

(7) Elektronische Kommunikation... 34

(8) Nutzung zu Schulungs- und Entwicklungszwecken... 34

(9) Produktentwicklung.. 34

§ 15 Schlussbestimmungen... 34

(1) Anwendbares Recht. 34

(2) Vertragssprache.. 35

(3) Gerichtsstand... 35

(4) Verbraucherstreitbeilegung.. 35

(5) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.. 35

(6) Schrift- und Textform..... 35

(7) Salvatorische Klausel 36

(8) Urheberrechte und Schutz von Beratungsunterlagen.. 36

(9) Gewerbliche Nutzung... 36

 

HALLATECH – Hendrik Sahr

Im Winkel 2a

27243 Kirchseelte

Deutschland – Germany

E-Mail: shop@halla.tech

Tel.: +49 (0) 4206 - 305 88 60

 

Teil A -  Allgemeine Bestimmungen

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der

HALLATECH

Inhaber: Hendrik Sahr

– nachfolgend „HALLATECH“ oder „wir“ –

und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“).

Die AGB gelten für alle von HALLATECH angebotenen Leistungen und Lieferungen, insbesondere für:

·       den Verkauf von Waren über den Onlineshop,

·       den Verkauf von Waren außerhalb des Onlineshops,

·       individuelle Beratungsleistungen vor Ort oder digital,

·       die Bereitstellung von Testware,

·       sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reitsport-Equipment.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, HALLATECH hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

Soweit individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen werden, haben diese Vorrang vor den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

§ 2 Begriffsbestimmungen

 

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

(1) HALLATECH

"HALLATECH" ist das Einzelunternehmen von Hendrik Sahr und Anbieter sämtlicher Waren, Dienstleistungen sowie Beratungsleistungen im Bereich Reitsport-Equipment.

 

(2) Waren

Waren im Sinne dieser AGB sind sämtliche von HALLATECH angebotenen Produkte, unabhängig davon, ob diese über den Onlineshop, im Rahmen einer Beratung oder auf sonstigem Wege erworben werden.

 

(3) Dienstleistungen

Dienstleistungen sind sämtliche Leistungen, die nicht im Verkauf einer Ware bestehen. Hierzu zählen insbesondere Beratungsleistungen, Analysen, Vorführungen, Produkttests sowie weitere individuell vereinbarte Leistungen.

 

(4) Beratungsleistungen

Beratungsleistungen sind sämtliche von HALLATECH angebotenen fachlichen Beratungen, insbesondere:

·       Beratung vor Ort BASIS

·       Beratung vor Ort PLUS

·       Nachberatung

·       Online-Beratung

·       Telefonberatung

·       Trensenberatung

·       Gebissberatung

·       Beurteilung der Passform von Trensen, Gebissen und weiterem Reitsport-Equipment

·       Produktempfehlungen

·       Individuell vereinbarte Beratungsleistungen

Die Beratung erfolgt auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung erkennbaren Gegebenheiten sowie der vom Kunden bereitgestellten Informationen.

 

 

(5) Testware

Testware sind Produkte aus dem Eigentum von HALLATECH, die dem Kunden ausschließlich für einen begrenzten Zeitraum zu Testzwecken überlassen werden.

Testware bleibt jederzeit uneingeschränkt Eigentum von HALLATECH.

Ein Anspruch auf Eigentumsübertragung besteht nicht.

 

(6) Test-Neuware

Test-Neuware ist unbenutzte Verkaufsware, die dem Kunden im Rahmen einer vereinbarten Testphase zur Verfügung gestellt wird.

Kommt innerhalb der vereinbarten Testzeit ein Kaufvertrag zustande, geht das Eigentum mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.

Kommt kein Kaufvertrag zustande, ist die Ware innerhalb der vereinbarten Frist an HALLATECH zurückzugeben.

 

(7) Beratungsprotokoll

Ein Beratungsprotokoll ist die von HALLATECH im Rahmen einer Beratungsleistung erstellte interne oder dem Kunden bereitgestellte Dokumentation der durchgeführten Beratung, der erhobenen Erkenntnisse sowie der ausgesprochenen Empfehlungen.

Es dient der Nachvollziehbarkeit der Beratung und stellt weder eine tierärztliche Diagnose noch ein Heilversprechen dar.

 

(8) Kunde

Kunde im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die mit HALLATECH einen Vertrag über Waren oder Dienstleistungen abschließt.

 

(9) Pferd

Soweit in diesen AGB auf ein Pferd Bezug genommen wird, umfasst dies sämtliche Equiden, insbesondere Pferde, Ponys und Esel, soweit dies nach Art der jeweiligen Leistung einschlägig ist.

(10) Textform

Textform im Sinne dieser AGB ist jede lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail, Messenger-Dienst oder SMS.

(11) Werktage

Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz von HALLATECH.

 

§ 3 Vertragsgegenstand

 

(1) Leistungsangebot

HALLATECH bietet Waren sowie Dienstleistungen im Bereich des technischen Reitsport-Equipments an. Das Leistungsangebot umfasst insbesondere:

·       individuelle Beratungsleistungen vor Ort,

·       digitale Beratungsleistungen,

·       den Verkauf von Waren über den Onlineshop,

·       den Verkauf von Waren außerhalb des Onlineshops,

·       telefonische Beratungsleistungen,

·       die Bereitstellung von Testware,

·       die Bereitstellung von Test-Neuware,

·       sonstige im Zusammenhang mit dem Leistungsangebot stehende Dienstleistungen.

 

(1.2) Gegenstand der Leistungen

Gegenstand der Verträge ist je nach Vereinbarung der Verkauf von Waren, die Durchführung von Beratungsleistungen, die zeitweise Überlassung von Testware oder Test-Neuware sowie weitere individuell vereinbarte Dienstleistungen.

 

(2) Beratungsziel

Die Beratungsleistungen von HALLATECH dienen der fachlichen Beurteilung und Optimierung der Ausrüstung von Pferd und Reiter auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung vorhandenen Erkenntnisse.

Hierbei werden insbesondere die anatomischen Voraussetzungen des Pferdes, die vorhandene Ausrüstung, die Einwirkung des Reiters sowie weitere im Rahmen der Beratung erkennbare Einflussfaktoren berücksichtigt.

 

(3) Charakter der Beratung

Die Beratungsleistungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung vorliegenden Informationen und der fachlichen Einschätzung von HALLATECH.

Die Beratung stellt keine tierärztliche, medizinische, physiotherapeutische oder sonstige heilkundliche Untersuchung oder Behandlung dar und ersetzt diese nicht.

 

(4) Empfehlungen

Die im Rahmen der Beratung ausgesprochenen Empfehlungen stellen eine fachliche Einschätzung zum Zeitpunkt der Beratung dar.

Sie begründen weder eine Garantie noch einen Anspruch auf einen bestimmten Erfolg, eine bestimmte Leistungsentwicklung des Pferdes oder eine dauerhafte Eignung der empfohlenen Produkte.

 

(5) Veränderungen nach der Beratung

Empfehlungen können durch Veränderungen, insbesondere

·       Wachstum,

·       Alterungsprozesse,

·       Zahnbehandlungen,

·       tierärztliche Behandlungen,

·       osteopathische oder physiotherapeutische Maßnahmen,

·       Veränderungen des Trainingszustandes,

·       Veränderungen der Bemuskelung,

·       Veränderungen des Sattels,

·       Änderungen der Reitweise,

·       Änderungen der Verschnallung,

·       Verwendung anderer Produkte oder

·       sonstige Veränderungen am Pferd oder seiner Ausrüstung

ihre Gültigkeit ganz oder teilweise verlieren.

Eine erneute Beurteilung kann in diesen Fällen erforderlich sein.

 

(6) Eigenverantwortung des Kunden

Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen sowie über die weitere Verwendung der eingesetzten Produkte.

 

Teil B -  Warenverkauf / Onlineshop

§ 4 Vertragsschluss

(1) Onlineshop

Die Präsentation von Waren und Dienstleistungen im Onlineshop, auf der Internetseite oder in sonstigen Medien von HALLATECH stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.

Mit Abschluss des Bestellvorgangs durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden unverzüglich in Textform bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn HALLATECH das Angebot ausdrücklich annimmt, eine Auftragsbestätigung versendet oder die bestellte Ware an den Kunden versendet.

 

(2) Beratungsleistungen

Ein Vertrag über Beratungsleistungen kommt zustande durch:

·       die schriftliche Terminbestätigung durch HALLATECH,

·       die Terminvereinbarung per E-Mail,

·       die Terminvereinbarung über das Online-Buchungssystem,

·       die Terminvereinbarung per Telefon,

·       die Terminvereinbarung über Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp oder Instagram Direct Message etc.),

·       oder spätestens mit Beginn der Durchführung der Beratungsleistung.

Terminvereinbarungen sowie sonstige vertragsrelevante Erklärungen können, soweit gesetzlich zulässig, auch in Textform über elektronische Kommunikationsmittel erfolgen. Als Textform gelten insbesondere E-Mail, Messenger-Dienste sowie vergleichbare elektronische Kommunikationswege.

 

(3) Testware

Die Bereitstellung von Testware oder Test-Neuware erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit einer Beratungsleistung oder aufgrund einer gesonderten Vereinbarung.

Durch die Übergabe von Testware wird kein Kaufvertrag über diese Testware geschlossen.

 

(4) Ablehnung von Aufträgen

HALLATECH behält sich das Recht vor, Bestellungen, Beratungsanfragen oder Anfragen zur Bereitstellung von Testware abzulehnen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht oder der Vertragsschluss im Einzelfall unzumutbar ist. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(5) Verfügbarkeit

Sollten bestellte Waren oder vereinbarte Leistungen aus Gründen, die HALLATECH nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar sein, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert.

Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Preise

Sämtliche auf der Internetseite, im Onlineshop oder in Angeboten von HALLATECH angegebenen Preise verstehen sich in Euro (€).

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, enthalten die Preise die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

Etwaige Versandkosten, Lieferkosten oder sonstige Zusatzkosten werden dem Kunden vor Abschluss des Bestellvorgangs gesondert angezeigt.

(2) Zahlungsarten

Dem Kunden stehen die jeweils im Onlineshop oder im Angebot angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Hierzu können insbesondere gehören:

·       Vorkasse

·       Kreditkarte

·       PayPal

·       Klarna

·       Sofortüberweisung

·       Rechnung

·       EC-/Girokarte

·       Barzahlung

·       weitere angebotene Zahlungsarten

Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.

HALLATECH behält sich vor, einzelne Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen oder nur unter bestimmten Voraussetzungen anzubieten.

 

(3) Fälligkeit

a) Onlineshop / Warenverkauf

Der Kaufpreis für Waren ist mit Abschluss des Kaufvertrages fällig. Die Auslieferung der Ware erfolgt entsprechend der im Bestellprozess gewählten Zahlungsart und deren Bedingungen. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu begleichen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

b) Beratungsleistungen

Die Vergütung für Beratungsleistungen ist unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Beratungsleistung ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich direkt vor Ort über die von HALLATECH angebotenen Zahlungsmöglichkeiten (z. B. EC-/Girokarte, Kreditkarte oder Barzahlung). Sofern ausnahmsweise eine Rechnung gestellt wird, ist diese innerhalb von sofort nach erhalt nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

c) Individuelle Vereinbarungen

Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Textform.

 

(4) Zahlungsverzug

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

HALLATECH ist berechtigt, Verzugszinsen sowie gegebenenfalls weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.

 

(5) Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von HALLATECH anerkannt sind.

 

Teil C – Beratungsleistungen

§ 6 Lieferung, Versand und Eigentumsvorbehalt

(1) Liefergebiet

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Lieferungen in andere Staaten erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und nur soweit HALLATECH diese anbietet.

 

(2) Lieferzeit

Die voraussichtliche Lieferzeit ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung oder der Auftragsbestätigung.

Soweit keine Lieferzeit angegeben ist, erfolgt die Lieferung innerhalb von 3 bis 7 Werktagen nach Vertragsschluss bzw. nach Zahlungseingang, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Lieferfristen verlängern sich angemessen, soweit HALLATECH die Verzögerung nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund von Lieferengpässen bei Herstellern oder Zulieferern, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse.

 

(3) Teillieferungen

HALLATECH ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden hierdurch nicht.

 

(4) Nichtverfügbarkeit

Sollte ein bestellter Artikel dauerhaft oder vorübergehend nicht verfügbar sein, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert.

Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

 

(5) Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis bleibt die gelieferte Ware Eigentum von HALLATECH.

 

(6) Transportschäden

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, wird der Kunde gebeten, diese möglichst unmittelbar beim Transportunternehmen zu reklamieren und HALLATECH hierüber unverzüglich zu informieren.

Die Versäumung einer Reklamation hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden.

 

(7) Selbstbelieferungsvorbehalt

Sofern HALLATECH trotz eines zuvor abgeschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts von einem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wird, ist HALLATECH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

 

§ 7 Beratungsleistungen

(1) Leistungsumfang

HALLATECH bietet individuelle Beratungsleistungen im Bereich des technischen Reitsport-Equipments an.

Die Beratungsleistungen umfassen insbesondere:

  • Beratung vor Ort BASIS,
  • Beratung vor Ort PLUS,
  • Online-Beratung,
  • Telefonberatung,
  • Trensenberatung,
  • Gebissberatung,
  • Beratungsgespräche auf Messen und Ausstellungen sowie Pferdesportveranstaltungen
  • Analyse und Beurteilung vorhandener Ausrüstung,
  • Beurteilung der Passform von Trensen, Gebissen und weiterem Reitsport-Equipment,
  • Produktempfehlungen,
  • Folge- und Nachberatungen sowie
  • weitere individuell vereinbarte Beratungsleistungen.

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der jeweils gebuchten Beratungsleistung sowie der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung auf der Internetseite von HALLATECH oder einem individuellen Angebot.

 

(2) Beratungsziel

Ziel der Beratung ist die fachliche Beurteilung und Optimierung des eingesetzten Reitsport-Equipments unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen von Pferd und Reiter.

Hierbei können insbesondere aktuellen Richt- und Leitlinien der FN (Pferdesport Deutschland) und der FEI (Fédération Équestre Internationale), der die Anatomie des Pferdes, der Ausbildungsstand, die bisher verwendete Ausrüstung, die Einwirkung des Reiters sowie weitere im Rahmen der Beratung erkennbare Einflussfaktoren berücksichtigt werden.

 

(3) Art der Beratung

Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage

  • der bei der Beratung feststellbaren Gegebenheiten,
  • der Angaben des Kunden,
  • der fachlichen Erfahrung von HALLATECH
  • aktuellen Richt- und Leitlinien der FN (Pferdesport Deutschland) und der FEI (Fédération Équestre Internationale sowie
  • des zum Zeitpunkt der Beratung aktuellen fachlichen Kenntnisstandes.

Die Beratung stellt stets eine individuelle Momentaufnahme dar und bezieht sich ausschließlich auf den Zustand des Pferdes und der Ausrüstung zum Zeitpunkt der Durchführung der Beratung.

 

(4) Keine tierärztliche oder therapeutische Leistung

Die Beratungsleistungen von HALLATECH stellen keine tierärztliche, medizinische, physiotherapeutische, osteopathische oder sonstige heilkundliche Untersuchung oder Behandlung dar.

Sie ersetzen weder eine tierärztliche Diagnose noch eine Behandlungsempfehlung oder sonstige medizinische Begutachtung.

 

(5) Empfehlungen

Die im Rahmen der Beratung ausgesprochenen Empfehlungen stellen eine fachliche Einschätzung zum Zeitpunkt der Beratung dar.

Sie begründen insbesondere keine Garantie

  • für einen bestimmten Ausbildungs- oder Turniererfolg,
  • für gesundheitliche Verbesserungen,
  • für eine dauerhafte Eignung eines Produktes oder
  • für eine bestimmte Entwicklung des Pferdes.

 

(6) Veränderungen nach der Beratung

Empfehlungen können insbesondere durch

  • Wachstum,
  • Alterungsprozesse,
  • Veränderungen der Bemuskelung,
  • Änderungen des Trainingszustandes,
  • Zahnbehandlungen,
  • tierärztliche Behandlungen,
  • osteopathische oder physiotherapeutische Maßnahmen,
  • Veränderungen der Hufstellung,
  • Änderungen des Sattels,
  • Änderungen der Reitweise,
  • Veränderungen der Verschnallung,
  • Verwendung anderer Produkte oder
  • sonstige Veränderungen am Pferd oder dessen Ausrüstung

ihre Gültigkeit ganz oder teilweise verlieren.

In diesen Fällen kann eine erneute Beratung erforderlich sein.

 

(7) Eigenverantwortung des Kunden

Die Entscheidung über die Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen sowie die weitere Verwendung der empfohlenen Produkte obliegt ausschließlich dem Kunden.

 

(8) Beginn der Beratungsleistung

Die Beratungsleistung beginnt mit dem vereinbarten Beratungstermin oder – sofern dieser früher erfolgt – mit der individuellen fachlichen Beratung durch HALLATECH.

Hierzu zählen insbesondere die Analyse des Pferdes, die Begutachtung der vorhandenen Ausrüstung, die Durchführung von Anpassungen sowie die Erarbeitung individueller Empfehlungen.

 

(9) Ende der Beratungsleistung

Die Beratungsleistung endet mit Abschluss des vereinbarten Beratungstermins und die Verabschiedung zwischen HALLATECH und Kunde.

Ein späterer Erwerb oder Nicht-Erwerb empfohlener Produkte hat keinen Einfluss auf den Abschluss der Beratungsleistung.

 

(10) Beratungsdokumentation

HALLATECH ist berechtigt, Beratungen zum Zwecke der Qualitätssicherung, Nachvollziehbarkeit sowie zur Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten intern zu dokumentieren.

Die Beratungsdokumentation kann insbesondere Notizen, Messwerte, Fotografien, Videoaufnahmen sowie sonstige im Rahmen der Beratung erhobene Informationen enthalten.

 

(11) Kein Anspruch auf Herausgabe einer Beratungsdokumentation

Ein Anspruch des Kunden auf Erstellung, Herausgabe oder dauerhafte Speicherung einer Beratungsdokumentation besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Stellt HALLATECH dem Kunden freiwillig eine Zusammenfassung, Dokumentation oder sonstige Unterlagen zur Verfügung, erfolgt dies ausschließlich als freiwillige Serviceleistung. Hieraus entsteht kein Anspruch auf eine zukünftige Erstellung oder Herausgabe entsprechender Unterlagen.

 

(12) Nachbetreuung und Folgeberatung

Kurze Rückfragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der durchgeführten Beratung stehen, können nach Ermessen von HALLATECH unentgeltlich beantwortet werden.

Ein Anspruch auf eine unentgeltliche Nachbetreuung besteht nicht.

Weitergehende Rückfragen, erneute Beurteilungen oder Beratungen können als eigenständige Beratungsleistung vergütungspflichtig sein.

 

(13) Dauerhafte Betreuung

Mit Abschluss der Beratungsleistung endet das zwischen HALLATECH und dem Kunden bestehende Beratungsverhältnis.

Eine dauerhafte Betreuung, regelmäßige Überprüfung der empfohlenen Ausrüstung oder fortlaufende Anpassung der Empfehlungen ist nicht geschuldet, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

 

§ 8 Mitwirkungspflichten und Sicherheit bei Beratungsleistungen

(1) Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, HALLATECH alle für die Durchführung der Beratungsleistung erforderlichen Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Hierzu gehören insbesondere Angaben über:

  • den Gesundheitszustand des Pferdes, soweit dieser dem Kunden bekannt ist,
  • tierärztliche Diagnosen oder Behandlungen, soweit sie für die Beratung von Bedeutung sein können,
  • Zahnbehandlungen,
  • osteopathische, physiotherapeutische oder chiropraktische Behandlungen,
  • bekannte Verhaltensauffälligkeiten oder Besonderheiten des Pferdes,
  • die bisher verwendete Ausrüstung,
  • bereits vorgenommene Anpassungen an Trense, Gebiss oder sonstigem Equipment,
  • sowie sonstige Umstände, die Einfluss auf die Beratung haben können.

Unterlässt der Kunde die Mitteilung wesentlicher Informationen, erfolgt die Beratung ausschließlich auf Grundlage der HALLATECH zum Zeitpunkt der Beratung bekannten Tatsachen.

 

(2) Mitwirkung während der Beratung

Der Kunde hat während der gesamten Beratungsleistung aktiv mitzuwirken und den Anweisungen von HALLATECH Folge zu leisten, soweit diese der sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung der Beratung dienen.

Insbesondere hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass

  • das Pferd ordnungsgemäß gesichert ist,
  • geeignete Hilfspersonen zur Verfügung stehen, sofern dies für die sichere Durchführung der Beratung erforderlich ist,
  • die Beratung in einer geeigneten und sicheren Umgebung stattfinden kann,
  • das Pferd in einem Zustand vorgestellt wird, der eine fachgerechte Beratung ermöglicht.

 

(3) Sicherheit

Die Sicherheit von Mensch und Tier hat während der gesamten Beratungsleistung oberste Priorität.

HALLATECH ist berechtigt, einzelne Beratungsschritte zu unterlassen oder anzupassen, sofern dies aus Sicherheitsgründen erforderlich erscheint.

 

(4) Abbruch der Beratung

HALLATECH ist berechtigt, die Beratungsleistung jederzeit ganz oder teilweise abzubrechen oder zu unterbrechen, wenn

  • die Sicherheit von Menschen oder Tieren gefährdet ist,
  • das Pferd ein Verhalten zeigt, das eine sichere Durchführung der Beratung nicht zulässt,
  • erforderliche Mitwirkungspflichten durch den Kunden oder dessen Hilfspersonen nicht erfüllt werden,
  • wesentliche Informationen verschwiegen oder bewusst unzutreffend angegeben wurden,
  • oder aus sonstigen Gründen eine sachgerechte und sichere Durchführung der Beratung nicht möglich ist.

 

(5) Vergütungsanspruch bei Abbruch

Erfolgt der Abbruch der Beratung aus Gründen, die der Kunde oder eine von ihm eingesetzte Person zu vertreten hat, bleibt der Anspruch von HALLATECH auf die vereinbarte Vergütung bestehen.

Bereits entstandene Aufwendungen, insbesondere Anfahrtskosten, Reisezeiten sowie sonstige im Zusammenhang mit dem Beratungstermin entstandene Kosten, sind vom Kunden zu ersetzen, soweit gesetzlich zulässig.

 

(6) Verantwortung für das Pferd

Während der gesamten Dauer der Beratungsleistung verbleibt die Verantwortung für das Pferd ausschließlich beim Kunden oder der von ihm beauftragten Aufsichtsperson.

HALLATECH übernimmt weder die Verwahrung noch die Beaufsichtigung des Pferdes.

 

(7) Eignung des Pferdes

Der Kunde stellt sicher, dass das vorgestellte Pferd für die Durchführung der vereinbarten Beratungsleistung geeignet ist.

Ist dem Kunden bekannt oder hätte ihm bekannt sein müssen, dass gesundheitliche oder verhaltensbedingte Einschränkungen bestehen, die die sichere Durchführung der Beratung beeinträchtigen können, hat er HALLATECH hierüber vor Beginn der Beratungsleistung zu informieren.

 

(8) Weisungsrecht während der Beratung

Zur sicheren Durchführung der Beratungsleistung ist HALLATECH berechtigt, dem Kunden sowie dessen Hilfspersonen fachliche und organisatorische Anweisungen zu erteilen. Diese Anweisungen sind zu befolgen, soweit sie der Sicherheit oder der ordnungsgemäßen Durchführung der Beratungsleistung dienen.

 

(9) Haftung für bereitgestellte Ausrüstung

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Beratung bereitgestellte Ausrüstung sowie das sonstige verwendete Equipment verkehrssicher, funktionsfähig und frei von erkennbaren Mängeln sind. HALLATECH ist nicht verpflichtet, die Betriebssicherheit oder Mangelfreiheit der vom Kunden mitgebrachten Ausrüstung zu überprüfen.

 

(10) Geeignete Rahmenbedingungen

Der Kunde hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Beratungstermin geeignete Rahmenbedingungen für die Durchführung der Beratungsleistung vorhanden sind. Hierzu gehören insbesondere ein sicherer und geeigneter Arbeitsbereich, ein zugängliches und angemessen vorbereitetes Pferd sowie die für die Beratung erforderliche Ausrüstung.

 

(11) Hilfspersonen

Soweit für die Durchführung der Beratung weitere Personen erforderlich sind, hat der Kunde sicherzustellen, dass diese über ausreichende Erfahrung im Umgang mit Pferden verfügen und den Anweisungen von HALLATECH Folge leisten.

 

(12) Eingriffe Dritter

Greifen Dritte während der Beratung in erheblichem Umfang in den Beratungsablauf ein oder erschweren sie die ordnungsgemäße Durchführung der Beratungsleistung, ist HALLATECH berechtigt, die Beratung zu unterbrechen oder abzubrechen. Ein Vergütungsanspruch von HALLATECH bleibt hiervon unberührt, soweit die Störung nicht von HALLATECH zu vertreten ist.

 

§ 9 Testware und Test-Neuware

(1) Allgemeines

HALLATECH stellt im Rahmen ausgewählter Beratungsleistungen Testware und Test-Neuware zur Verfügung, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, Produkte unter realen Einsatzbedingungen zu testen.

Ein Anspruch auf die Bereitstellung von Testware oder Test-Neuware besteht nicht.

Die Entscheidung über Art, Umfang und Dauer der Teststellung obliegt ausschließlich HALLATECH.

Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Herstellers, Modells oder einer bestimmten Ausführung besteht nicht

 

(2) Begriffsbestimmungen

Testware

Testware sind gebrauchte oder ausschließlich zu Testzwecken bestimmte Produkte aus dem Testbestand von HALLATECH.

Diese Produkte dienen ausschließlich der Erprobung und sind grundsätzlich nicht käuflich zu erwerben, sofern HALLATECH im Einzelfall nichts anderes vereinbart.

Test-Neuware

Test-Neuware ist fabrikneue Verkaufsware, die dem Kunden für einen begrenzten Zeitraum zum Testen überlassen wird.

Kommt innerhalb der vereinbarten Testdauer ein Kaufvertrag zustande, geht das Eigentum mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.

Kommt kein Kaufvertrag zustande, ist die Test-Neuware fristgerecht an HALLATECH zurückzugeben.

 

(3) Eigentum

Sämtliche Testware sowie Test-Neuware bleiben bis zum vollständigen Eigentumsübergang uneingeschränkt Eigentum von HALLATECH.

Die Überlassung erfolgt ausschließlich zum vereinbarten Testzweck.

 

(4) Testdauer

Die Dauer der Testphase richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Testdauer 14 Kalendertage ab Übergabe der Testware.

 

(5) Verlängerung

Eine Verlängerung der Testdauer bedarf der vorherigen Zustimmung von HALLATECH in Textform.

Ein eigenmächtiges Überschreiten der vereinbarten Testdauer ist unzulässig.

 

(6) Umgang mit der Testware

Der Kunde verpflichtet sich,

  • die Testware sorgfältig zu behandeln,
  • ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden,
  • Veränderungen an der Testware zu unterlassen,
  • die Testware weder Dritten zu überlassen noch zu verleihen oder zu vermieten,
  • die Testware vor Verlust, Diebstahl und Beschädigungen zu schützen.

 

(7) Reinigung

Vor der Rückgabe sind insbesondere Gebisse, Trensen und sonstige Ausrüstungsgegenstände gründlich zu reinigen und von Schmutz-, Futter- und Speichelresten zu befreien.

Erfolgt die Rückgabe in einem außergewöhnlich verschmutzten Zustand, kann HALLATECH dem Kunden den erforderlichen Reinigungsaufwand in angemessener Höhe in Rechnung stellen.

 

(8) Rückgabe

Die Testware ist spätestens mit Ablauf der vereinbarten Testdauer vollständig und im ursprünglichen Zustand – unter Berücksichtigung gewöhnlicher Gebrauchsspuren – an HALLATECH zurückzugeben.

 

(9) Verlust oder Beschädigung

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Beschädigungen oder den Verlust der Testware, soweit er diese zu vertreten hat.

Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung ist HALLATECH berechtigt, den Wiederbeschaffungswert oder – sofern eine Wiederbeschaffung nicht möglich ist – den angemessenen Zeitwert in Rechnung zu stellen.

 

(10) Kauf nach der Testphase

Entscheidet sich der Kunde nach Abschluss der Testphase zum Kauf eines Produktes, erhält er grundsätzlich fabrikneue Ware, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Es sei denn der Kunde hat zum Beginn der Testzeit Test-Neuware erhalten. Dann würde die Test-Neuware bei dem Kunden verbleiben und diese in Rechnung gestellt werden.

Ein Anspruch auf den Erwerb der Testware selbst besteht nicht.

 

(11) Versand

Erfolgt die Bereitstellung oder Rückgabe der Testware auf dem Versandweg, trägt der Kunde die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung während des Rückversands bis zum Eingang bei HALLATECH, soweit gesetzlich zulässig.

Der Kunde wird gebeten, einen ausreichend versicherten Versand zu wählen und einen Einlieferungsbeleg aufzubewahren.

 

(12) Rückforderung

HALLATECH ist berechtigt, Testware jederzeit zurückzufordern, wenn

  • die vereinbarte Testdauer abgelaufen ist,
  • gegen diese AGB verstoßen wird,
  • berechtigte Zweifel an einer ordnungsgemäßen Nutzung bestehen oder
  • ein wichtiger Grund vorliegt.

Der Kunde ist verpflichtet, die Testware nach Aufforderung unverzüglich zurückzugeben.

 

§ 10 Termine, Anfahrt, Terminänderungen und Ausfallhonorar

(1) Terminvereinbarung

Beratungstermine werden individuell zwischen HALLATECH und dem Kunden vereinbart.

Der vereinbarte Termin ist für beide Vertragsparteien verbindlich.

 

(2) Mitwirkung des Kunden

Der Kunde hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Termin sämtliche Voraussetzungen für die Durchführung der Beratungsleistung vorliegen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • das rechtzeitige Erscheinen,
  • die Bereitstellung des Pferdes,
  • die Bereitstellung der vorhandenen Ausrüstung,
  • eine geeignete und sichere Umgebung,
  • ausreichende Zeit für die Durchführung der Beratung.

Verzögerungen, die vom Kunden zu vertreten sind, gehen zu dessen Lasten.

 

(3) Anfahrt

Die Anfahrt erfolgt entsprechend der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung.

Soweit Anfahrtskosten vereinbart wurden, sind diese unabhängig vom Beratungserfolg zu vergüten.

 

(4) Terminverschiebung

Eine Terminverschiebung ist grundsätzlich möglich.

Sie bedarf der vorherigen Abstimmung mit HALLATECH.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

 

(5) Absage durch den Kunden

Terminabsagen bedürfen der Textform.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Absage bei HALLATECH.

 

(6) Ausfallhonorar

Sagt der Kunde einen vereinbarten Beratungstermin ab oder erscheint er nicht zum vereinbarten Termin, ist HALLATECH berechtigt, folgende Ausfallvergütung zu verlangen, sofern der Kunde die Absage zu vertreten hat:

  • bis 72 Stunden vor dem Termin: kostenfrei
  • weniger als 72 Stunden bis 24 Stunden vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Beratungsvergütung
  • weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Beratungsvergütung

Bereits entstandene Anfahrts-, Reise- oder Übernachtungskosten sind zusätzlich zu erstatten, sofern diese nicht mehr kostenfrei storniert werden konnten.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass HALLATECH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

(7) Verspätung

Verspätet sich der Kunde erheblich, ist HALLATECH berechtigt,

  • nach einer Wartezeit von 30 Minuten das warten zu beenden
  • die Beratungszeit entsprechend zu verkürzen oder
  • einen neuen Termin zu vereinbaren.

Ein Anspruch auf Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Beratungszeit besteht nicht.

 

(8) Absage durch HALLATECH

HALLATECH ist berechtigt, vereinbarte Termine aus wichtigem Grund zu verschieben oder abzusagen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Krankheit,
  • Unfall,
  • höhere Gewalt,
  • extreme Wetterbedingungen,
  • technische Ausfälle,
  • behördliche Anordnungen,
  • sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

Bereits geleistete Zahlungen werden, soweit keine Ersatzleistung vereinbart wird, unverzüglich erstattet.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

(9) Höhere Gewalt

Kann eine Beratungsleistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse weder durchgeführt noch fortgesetzt werden, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Termin zu verschieben.

Schadensersatzansprüche wegen einer solchen Terminverschiebung sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

(10) Ungeeignete Rahmenbedingungen

Kann die Beratungsleistung aufgrund ungeeigneter oder nicht sicherer Rahmenbedingungen am Einsatzort nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, obwohl HALLATECH zum vereinbarten Termin erschienen ist, gilt die Beratungsleistung als begonnen.

Hierzu zählen insbesondere:

·       fehlende Mitwirkung des Kunden,

·       das Nichtbereitstellen des Pferdes,

·       fehlende oder ungeeignete Reitmöglichkeiten,

·       unzureichende Licht- oder Platzverhältnisse,

·       aggressives oder nicht kontrollierbares Verhalten des Pferdes,

·       sonstige Umstände, die eine fachgerechte oder sichere Durchführung der Beratung verhindern und vom Kunden zu vertreten sind.

In diesem Fall bleibt der Anspruch von HALLATECH auf die vereinbarte Vergütung bestehen.

 

(11) Witterungsbedingte Durchführung

Beratungen finden grundsätzlich auch bei üblichen Witterungsbedingungen statt. Eine Terminverschiebung allein aufgrund von Regen, Wind oder niedrigen Temperaturen begründet keinen Anspruch auf kostenfreie Terminabsage oder Verschiebung.

Ist die Durchführung der Beratung aufgrund extremer Witterungsverhältnisse objektiv nicht sicher oder nicht zumutbar, entscheiden HALLATECH und der Kunde gemeinsam über einen Ersatztermin.

(12) Zusätzliche Beratungen

Die Beratung weiterer Pferde, zusätzlicher Ausrüstungsgegenstände oder weiterer Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedarf einer gesonderten Vereinbarung und wird nach der zum Zeitpunkt der Beratung gültigen Preisliste berechnet.

 

(13) Zeitüberschreitung

Verzögert oder verlängert sich die Beratungsleistung aus Gründen, die HALLATECH nicht zu vertreten hat, ist HALLATECH berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand nach der zum Zeitpunkt der Beratung gültigen Preisliste zu berechnen.

 

(14) Vertragspartner

Vertragspartner von HALLATECH ist ausschließlich der Auftraggeber. Die im Rahmen der Beratung ausgesprochenen Empfehlungen richten sich ausschließlich an diesen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

Teil D – Verbraucherrechte

§ 11 Widerrufsrecht und Rücksendungen

(1) Gesetzliches Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Kunden vor Abschluss des Vertrages zur Verfügung gestellt wird.

 

(2) Kein freiwilliges Rückgaberecht

Über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus gewährt HALLATECH kein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht.

Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist besteht kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch der gelieferten Ware, sofern keine gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen oder HALLATECH einer Rücknahme ausdrücklich zustimmt.

 

(3) Rücksendungen

Rücksendungen haben ausschließlich an die von HALLATECH angegebene Rücksendeanschrift zu erfolgen.

Die Ware ist vollständig, ordnungsgemäß verpackt und – soweit möglich – in der Originalverpackung zurückzusenden.

Die Verwendung der Originalverpackung ist keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts.

 

(4) Wertersatz

Der Kunde hat einen etwaigen Wertverlust der Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen, wenn dieser Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht erforderlich war.

 

(5) Ausschluss des Widerrufsrechts

Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über Waren,

  • die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden,
  • die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind,
  • oder in sonstigen Fällen, in denen das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen ist.

 

(6) Rücksendekosten

Die Kosten der Rücksendung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Angaben in der Widerrufsbelehrung.

 

(7) Prüfung zurückgesandter Waren

Nach Eingang einer Rücksendung prüft HALLATECH die Ware auf Vollständigkeit sowie auf einen etwaigen Wertverlust im Sinne der gesetzlichen Vorschriften.

Soweit gesetzlich zulässig, kann ein Wertersatzanspruch geltend gemacht werden, wenn die Ware über das zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise erforderliche Maß hinaus genutzt wurde.

 

Teil E – Haftung und Gewährleistung

§ 12 Haftung

(1) Allgemeine Haftung

HALLATECH haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HALLATECH oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HALLATECH nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

 

(2) Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

 

(3) Ausschluss der Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung von HALLATECH ausgeschlossen für Schäden, die insbesondere entstehen durch:

  • unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden,
  • nicht mitgeteilte Erkrankungen oder Besonderheiten des Pferdes,
  • eigenmächtige Änderungen der empfohlenen Einstellungen oder Verschnallungen,
  • Veränderungen an der empfohlenen Ausrüstung nach Abschluss der Beratung,
  • unsachgemäße Verwendung empfohlener Produkte,
  • Verwendung anderer als der empfohlenen Produkte,
  • fehlerhafte Anwendung der Empfehlungen,
  • Veränderungen des Pferdes nach der Beratung,
  • äußere Einflüsse außerhalb des Verantwortungsbereiches von HALLATECH.

 

(4) Keine Erfolgsgarantie

HALLATECH schuldet keinen bestimmten Erfolg.

Insbesondere wird keine Garantie übernommen für

  • eine Verbesserung der Rittigkeit,
  • eine Verbesserung der Gesundheit,
  • die Beseitigung von Verhaltensauffälligkeiten,
  • den sportlichen Erfolg,
  • Turniererfolge,
  • eine dauerhafte Akzeptanz eines Gebisses oder einer Trense,
  • oder sonstige Entwicklungen des Pferdes.

 

(5) Haftung für Empfehlungen

Die im Rahmen der Beratung ausgesprochenen Empfehlungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Beratung feststellbaren Gegebenheiten.

Spätere Veränderungen am Pferd, der Ausrüstung oder den Einsatzbedingungen können die Eignung der Empfehlungen beeinflussen.

 

(6) Tierärztliche Behandlung

Erkennt HALLATECH im Rahmen einer Beratung Hinweise auf gesundheitliche Auffälligkeiten, ersetzt dies keine tierärztliche Untersuchung.

Die Entscheidung über eine tierärztliche Behandlung obliegt ausschließlich dem Kunden.

 

(7) Haftung für Testware

Während der Testphase haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden oder den Verlust der Testware, soweit diese von ihm zu vertreten sind.

 

(8) Gesetzliche Ausnahmen

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht

  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird,
  • sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

 

(9) Haftung für Fremdprodukte

Soweit im Rahmen der Beratung Produkte anderer Hersteller empfohlen oder eingesetzt werden, haftet HALLATECH nicht für deren Beschaffenheit, Materialeigenschaften, Herstellungsqualität oder Produktmängel. Etwaige Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften gegen den jeweiligen Verkäufer oder Hersteller.

(10) Haftung bei Kundenanweisungen

Erfolgt die Beratung oder Produktauswahl auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entgegen der fachlichen Empfehlung von HALLATECH, übernimmt HALLATECH hierfür keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

 

(11) Dokumentation der Beratung

HALLATECH ist berechtigt, den Verlauf der Beratung, empfohlene Einstellungen sowie den Zustand der eingesetzten Ausrüstung zu Dokumentationszwecken schriftlich oder durch Foto- und Videoaufnahmen festzuhalten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.

(12) Haftung für das Verhalten des Pferdes

Der Kunde ist sich bewusst, dass Pferde Fluchttiere sind und trotz sachgemäßen Umgangs jederzeit unvorhersehbare Reaktionen zeigen können.

HALLATECH haftet nicht für Schäden, die durch ein unvorhersehbares oder arttypisches Verhalten des Pferdes entstehen, soweit HALLATECH diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

Die Verantwortung für das Verhalten des Pferdes verbleibt während der gesamten Beratungsleistung beim Kunden oder einer von ihm beauftragten geeigneten Aufsichtsperson.

 

(13) Haftung für die Umsetzung der Empfehlungen

Die fachlichen Empfehlungen von HALLATECH beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Beratung und die dabei festgestellten Gegebenheiten.

Für die spätere Umsetzung der Empfehlungen, deren regelmäßige Überprüfung sowie die fortlaufende Anpassung an Veränderungen des Pferdes, des Reiters oder der verwendeten Ausrüstung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

Unterbleibt eine aufgrund veränderter Umstände erforderliche Nachkontrolle oder Folgeberatung, haftet HALLATECH nicht für daraus resultierende Nachteile oder Schäden, soweit gesetzlich zulässig.

 

§ 13 Gewährleistung und Mängelrechte

(1) Gesetzliche Gewährleistung

Für sämtliche von HALLATECH gelieferten Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

 

(2) Mängelanzeige

Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Mängel oder Transportschäden unverzüglich nach Erhalt der Ware gegenüber HALLATECH anzuzeigen.

Die Unterlassung einer solchen Mitteilung berührt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden nicht.

 

(3) Nacherfüllung

Liegt ein Sachmangel vor, ist HALLATECH berechtigt, nach eigener Wahl

  • den Mangel zu beseitigen (Nachbesserung) oder
  • eine mangelfreie Ersatzlieferung vorzunehmen,

soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

(4) Weitere Mängelrechte

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie von HALLATECH verweigert oder ist sie gesetzlich entbehrlich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu.

 

(5) Herstellergarantien

Etwaige Herstellergarantien bestehen ausschließlich im Umfang der jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.

Sie begründen keine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Ansprüche gegen HALLATECH.

 

(6) Ausschluss unsachgemäßer Nutzung

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit ein Mangel auf

  • unsachgemäße Verwendung,
  • unsachgemäße Pflege,
  • eigenmächtige Veränderungen,
  • normalen Verschleiß,
  • unsachgemäße Lagerung,
  • Nichtbeachtung von Pflege- oder Gebrauchshinweisen

oder sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.

 

(7) Gebrauchte Waren

Soweit gesetzlich zulässig und ausdrücklich vereinbart, können für gebrauchte Waren abweichende gesetzliche Gewährleistungsfristen gelten.

 

(8) Verwendung nach Beratung

Empfohlene Produkte sind entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung einzusetzen.

Werden Produkte entgegen der Beratung oder außerhalb ihres vorgesehenen Verwendungszwecks eingesetzt, bleiben gesetzliche Gewährleistungsrechte für Sachmängel unberührt. Schäden oder Beeinträchtigungen, die auf einer solchen Nutzung beruhen, begründen jedoch keine Ansprüche gegen HALLATECH aus der Beratungsleistung.

 

(9) Natürlicher Verschleiß

Produkte, die bestimmungsgemäß einem natürlichen Verschleiß unterliegen, insbesondere Lederwaren, Gebisse, Zügel, Riemen, Beschichtungen oder bewegliche Bauteile, unterliegen im Rahmen ihrer üblichen Nutzung einem alters- und gebrauchsbedingten Verschleiß.

Ein solcher natürlicher Verschleiß stellt keinen Sachmangel dar.

 

(10) Pflegehinweise

Der Kunde ist verpflichtet, die vom Hersteller oder von HALLATECH zur Verfügung gestellten Pflege-, Reinigungs- und Nutzungshinweise zu beachten.

Schäden, die auf eine Nichtbeachtung dieser Hinweise zurückzuführen sind, stellen keinen Sachmangel dar.

 

(11) Passform

Die Passform eines Produktes hängt unter anderem von den individuellen anatomischen Gegebenheiten des Pferdes sowie von dessen Ausbildung, Bemuskelung und Nutzung ab.

Allein der Umstand, dass ein Produkt trotz fachgerechter Beratung nicht dauerhaft akzeptiert wird oder sich die anatomischen Voraussetzungen des Pferdes verändern, begründet keinen Sachmangel der Ware.

 

Teil F – Datenschutz und Schlussbestimmungen

§ 14 Datenschutz, Beratungsdokumentation sowie Foto- und Videoaufnahmen

(1) Verarbeitung personenbezogener Daten

HALLATECH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

(2) Beratungsdokumentation

HALLATECH ist berechtigt, im Rahmen der Beratungsleistung eine Beratungsdokumentation anzufertigen.

Diese kann insbesondere Angaben enthalten über

  • den Kunden,
  • das Pferd,
  • die eingesetzte Ausrüstung,
  • festgestellte Besonderheiten,
  • empfohlene Produkte,
  • vorgenommene Einstellungen,
  • sowie weitere für die Durchführung der Beratung erforderliche Informationen.

Die Beratungsdokumentation dient ausschließlich der Durchführung der Beratung, der Qualitätssicherung, der Nachvollziehbarkeit sowie der Beweissicherung.

 

(3) Foto- und Videoaufnahmen

Soweit dies für die Durchführung oder Dokumentation der Beratungsleistung erforderlich ist, ist HALLATECH berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen des Pferdes, der Ausrüstung sowie einzelner Beratungssituationen anzufertigen.

Die Aufnahmen dienen insbesondere

  • der Analyse,
  • der Dokumentation,
  • der Qualitätssicherung,
  • der Nachvollziehbarkeit der Beratung,
  • sowie der Beweissicherung.

 

(4) Veröffentlichung

Eine Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen, auf denen der Kunde oder dessen Pferd erkennbar ist, erfolgt ausschließlich mit einer gesonderten Einwilligung des Kunden, sofern keine gesetzliche Erlaubnis besteht.

Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

 

(5) Aufbewahrung

Beratungsunterlagen sowie die im Rahmen der Beratung angefertigte Dokumentation werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Vertragsdurchführung, zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.

 

(6) Herausgabe der Beratungsdokumentation

Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe der vollständigen Beratungsdokumentation besteht nicht, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Auskunftsansprüche nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften.

 

(7) Elektronische Kommunikation

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass vertragsbezogene Informationen sowie Terminabsprachen auch über elektronische Kommunikationsmittel, insbesondere E-Mail oder Messenger-Dienste, erfolgen können, soweit keine gesetzliche Form entgegensteht.

(8) Nutzung zu Schulungs- und Entwicklungszwecken

Die im Rahmen der Beratung gewonnenen Erkenntnisse dürfen von HALLATECH in anonymisierter Form zur Weiterentwicklung der eigenen Beratungsleistungen, internen Schulungen sowie der Produktentwicklung verwendet werden.

Ein Rückschluss auf einzelne Kunden oder Pferde darf hierbei nicht möglich sein.

 

(9) Produktentwicklung

Soweit im Rahmen der Beratung Erkenntnisse über Passformen, Materialeigenschaften oder Produktfunktionen gewonnen werden, ist HALLATECH berechtigt, diese Erkenntnisse in anonymisierter Form für die Entwicklung, Verbesserung oder Optimierung eigener Produkte und Dienstleistungen zu nutzen.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen HALLATECH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.

 

(2) Vertragssprache

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

Soweit Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder weiterer Vertragsunterlagen bereitgestellt werden, dient ausschließlich die deutsche Fassung der rechtlichen Auslegung.

 

(3) Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er nach Vertragsschluss seinen allgemeinen Gerichtsstand oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von HALLATECH ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

Gesetzliche Vorschriften über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

 

(4) Verbraucherstreitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Unabhängig davon gilt Folgendes:

HALLATECH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

Hinweis: Die frühere Pflicht, auf die OS-Plattform der EU zu verlinken, ist seit deren Einstellung entfallen. Die Formulierung oben ist daher auf den aktuellen Rechtsstand abgestimmt.

 

(5) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für Verträge gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirken sich nicht auf bereits abgeschlossene Verträge aus, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

(6) Schrift- und Textform

Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Schriftform vorgesehen ist, genügt – soweit gesetzlich zulässig – auch die Textform im Sinne des § 126b BGB, insbesondere per E-Mail oder Messenger-Dienst, sofern sich aus gesetzlichen Vorschriften nichts Abweichendes ergibt.

 

(7) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

 

(8) Urheberrechte und Schutz von Beratungsunterlagen

Sämtliche im Rahmen der Beratungsleistung, der Testware oder des Warenverkaufs von HALLATECH zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dokumentationen, Konzepte, Zeichnungen, Fotografien, Grafiken, Videos sowie sonstige Inhalte sind – soweit gesetzlich zulässig – urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt.

Sie dürfen ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von HALLATECH weder vervielfältigt, veröffentlicht, bearbeitet, verbreitet noch Dritten zugänglich gemacht werden, soweit dies nicht gesetzlich zulässig ist.

 

(9) Gewerbliche Nutzung

Die gewerbliche oder entgeltliche Nutzung der im Rahmen der Beratungsleistung vermittelten Unterlagen, Dokumentationen oder Inhalte bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von HALLATECH.